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Wer übernimmt den Schaden bei Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist ein schweres Vergehen. Wer einen Unfall verursacht und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Doch wer haftet eigentlich für den Schaden, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann?

Fahrerflucht: Wer haftet für den Schaden?

Bei Fahrerflucht ist es oft schwierig, den Verursacher des Unfalls zu ermitteln. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben muss. In Deutschland gibt es das sogenannte „Opferentschädigungsgesetz“. Dieses sieht vor, dass in solchen Fällen der Staat für den Schaden aufkommt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Unfall muss der Polizei gemeldet werden und es darf keine Möglichkeit geben, den Verursacher zu ermitteln.

In bestimmten Fällen kann es aber auch sein, dass der Geschädigte selbst für den Schaden haftbar gemacht wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, indem er beispielsweise ohne Licht gefahren ist oder betrunken hinter dem Steuer saß. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass der Geschädigte einen Teil des Schadens selbst übernehmen muss.

Welche Versicherung zahlt bei Fahrerflucht?

In der Regel wird der Schaden bei Fahrerflucht von der eigenen Versicherung übernommen. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Bei einer Teilkaskoversicherung würde der Schaden nicht abgedeckt werden. Allerdings kann es dazu kommen, dass die Versicherung den Schaden nur teilweise übernimmt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verursacher ermittelt wird und zahlungsfähig ist.

Wichtig ist zudem, dass man bei einem Unfall immer die Polizei verständigt. Nur so besteht die Möglichkeit, den Verursacher zu ermitteln und für den Schaden haftbar zu machen. Wer Fahrerflucht begeht, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch den Verlust des Führerscheins.

Fahrerflucht ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafrechtlich relevant. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Doch auch der Geschädigte hat Rechte und kann unter bestimmten Voraussetzungen für den Schaden entschädigt werden. Wichtig ist hierbei, dass man immer die Polizei verständigt und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.

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